
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
P-Schein
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF), früher Personenbeförderungsschein genannt, ist immer dann nötig, wenn jemand gewerblich oder geschäftsmäßig Personen befördern möchte. So steht es im Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Man braucht ihn für folgende Tätigkeiten: Taxifahren Entgeltliches Fahren von Mietwagen und Limousinen Pkw-Fahren im Linienverkehr Fahren von Krankenwagen Für den Transport von Menschen mit Behinderung Schülerinnen- und Schülerverkehr


Umbuchung & Kündigung
Sie können Ihren Termin bis 72 Stunden vor Termin kostenfrei stornieren. Bei Stornierung innerhalb von 72 h bis 24h vor Termin wird eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro einbehalten. Bei Nichterscheinen oder Absage innerhalb von 24h sind 50% der gebuchten Untersuchung zu zahlen. Sollten Sie kurzfristig einen Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können bitten wir Sie uns eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
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