Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter die betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen.
Für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten sieht die DGUV Vorschrift 2 eine bedarfsorientierte Betreuung vor. Das bedeutet Sie entscheiden stets selbst über die Notwendigkeit und dem Umfang ihrer betriebsärztlichen Betreuung.
Wir können Ihnen die Betreuung Ihres Betriebes bis 20 Mitarbeiter als zur einer jährlichen Pauschale basierend auf Ihrer Mitarbeiterzahl anbieten.
Die Pauschale enthält:
Zertifikat über die betriebsärztliche Betreuung
Support ganzjährig: Betriebliche Wiedereingliederung, BEM, Eignungsuntersuchungen, Langzeiterkrankung, Mutterschutz, Gefährdungsbeurteilung
Das Angebot betriebsärztliche Vorsorge auch bei Ihnen vor Ort durchzuführen
Vorsorge in unseren arbeitsmedizinischen Praxen zu besonderen Konditionen und auf Rechnung an Ihren Betrieb
Zentrale Abrechnung. Mitarbeiter müssen Vorsorgeuntersuchungen nicht in der Praxis bezahlen