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Belehrung zum Infektionsschutzgesetz §43

Erstbelehrung und Folgebelehrung zum Infektionsschutzgesetz §43

  • 15 Minuten
  • 26 Euro
  • Holzbachweg 14, 87437 Kempten

Beschreibung

Personen die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder in einer Gemeinschaftsküche arbeiten, bedürfen einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Erstbelehrung darf nicht früher als drei Monate vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit stattfinden.


Umbuchung & Kündigung

Sie können Ihren Termin bis 24 Stunden vor Termin kostenfrei stornieren. Bei Stornierung innerhalb von 24 h vor Termin oder Nichterscheinen wird eine Gebühr erhoben.


Kontaktangaben

  • Holzbachweg 14, 87437 Kempten, Germany

    0831-20693700

    info@docs4work.de


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