
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
P-Schein
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF), früher Personenbeförderungsschein genannt, ist immer dann nötig, wenn jemand gewerblich oder geschäftsmäßig Personen befördern möchte. So steht es im Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Man braucht ihn für folgende Tätigkeiten: Taxifahren Entgeltliches Fahren von Mietwagen und Limousinen Pkw-Fahren im Linienverkehr Fahren von Krankenwagen Für den Transport von Menschen mit Behinderung Schülerinnen- und Schülerverkehr


Umbuchung & Kündigung
Terminabsagen und Ausfallhonorar Um einen reibungslosen Praxisablauf und die Versorgung aller Patientinnen und Patienten sicherzustellen, bitten wir um rechtzeitige Absagen. Kostenfreie Stornierung: Eine Terminabsage ist bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Kurzfristige Absage (72 bis 24 Stunden vor Termin): Bei einer Absage innerhalb von 72 bis 24 Stunden vor dem Termin berechnen wir eine pauschale Ausfallgebühr von 25 % der vereinbarten Untersuchungsleistung. Sehr kurzfristige Absage / Nichterscheinen: Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen stellen wir 50 % der vereinbarten Untersuchungsleistung in Rechnung. Hintergrund: Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht neu vergeben werden und führen zu einem wirtschaftlichen Ausfall unserer Praxis. Hinweis: Selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Kontaktangaben
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