Muskel-Skelett-Belast. / Vibration
Termin nach Zeitkontingent
Beschreibung
Pflichtvorsorge Nach ArbMedVV Anhang Teil 3 (1), 4 a) und b) bei Tätigkeiten mit Exposition durch Vibrationen, wenn die folgenden Expositionsgrenzwerte erreicht oder überschritten werden: • A(8) = 5 m/s2 für Tätigkeiten mit Hand-Arm-Vibrationen oder • A(8) = 1,15 m/s2 in X- oder Y-Richtung oder • A(8) = 0,8 m/s2 in Z-Richtung für Tätigkeiten mit Ganzkörper-Vibrationen Angebotsvorsorge • Nach ArbMedVV Anhang Teil 3 (2), 4 a-c) bei Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen, die mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-SkelettSystem verbunden sind, durch: – Lastenhandhabung beim Heben, Halten, Tragen, Ziehen oder Schieben von Lasten, repetitive manuelle Tätigkeiten oder – Arbeiten in erzwungenen Körperhaltungen im Knien, in langdauerndem Rumpfbeugen oder -drehen oder in vergleichbaren Zwangshaltungen. • Nach ArbMedVV Anhang Teil 3 (2), 2 a und b) bei Tätigkeiten mit Exposition durch Vibrationen, wenn die folgenden Auslösewerte überschritten werden: – A(8) = 2,5 m/s2 für Tätigkeiten mit Hand-ArmVibrationen oder – A(8) = 0,5 m/s2 für Tätigkeiten mit GanzkörperVibrationen Der Begriff „wesentlich erhöhte körperliche Belastungen“ sowie nähere Erläuterungen zu den Belastungsarten finden sich in der AMR 13.2.
Umbuchung & Kündigung
Stornierungen und Umbuchungen sind bis 24 Stunden ohne Angabe von Gründen möglich. Unentschuldigtes Nichterscheinen zum Termin wird gemäß Betreuungsvertrag als Ausfallzeit verrechnet.
Kontaktangaben
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